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  • ProstSchuG

    Was ändert sich im NC und in der AR ab dem 1. Juli?

  • #2
    Hallo,

    wir sind gerade aktuell dabei, das neue Gesetz auf das NC und auf die AR zu projezieren.
    Groß spürbare Veränderungen von Seiten des Gastes nach der Einführung des Gesetzes nicht geben - für Damen und Betreiber ändert sich alles !
    Dem Gesetzgeber sein Ziel sind weitere Regulierungen und eine bessere Transparenz/Kontrollierbarkeit in der Branche.
    Das Beantragungsverfahren für jeden Erotikbetrieb und Damen ist neu definiert worden.
    Dabei sind teilweise auch Mitwirkungspflichten auf Seitens des Gastes gefragt.

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    • #3
      Zitat von Intimmaster Beitrag anzeigen
      Dabei sind teilweise auch Mitwirkungspflichten auf Seitens des Gastes gefragt.
      Welche neuen Pflichten kommen denn auf mich als Gast zu? Außer den selbstverständlichen: sei freundlich, benimm dich, und vergiss nicht zu bezahlen?

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      • #4
        Zitat von fer Beitrag anzeigen

        Welche neuen Pflichten kommen denn auf mich als Gast zu? Außer den selbstverständlichen: sei freundlich, benimm dich, und vergiss nicht zu bezahlen?
        Wenn beispielsweise ein Besucher einer Dame merkt oder auch durch persönliches Gespräch den Verdacht hat, dass es sich um eine Zwangsprostituierte handelt, ist dieser verpflichtet dies behördlich zu melden bzw. anzuzeigen.

        Ebenfalls wird die Kondompflicht bundesweit (französich ohne gibt es nicht mehr offiziell) eingeführt und sanktioniert.

        Alle Anbieter dürfen dieses Service nicht mehr bewerben / anbieten.

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        • #5
          Jetzt hab ich mich dann auch mal mit diesem unsäglichem Gesetz näher beschäftigt. Ich hoffe ihr bekommt das zusammen mit den Damen einigermaßen hin. Aber Dinge wie Melde und Beratungspflicht sind schon eine ziemliche Unverschämtheit. Und helfen auch denen nicht die wirklich Hilfe brauchen.

          Ich gehe weiter davon aus dass das Cafe ein gut geführtes Haus ist in dem die Damen ihrem Beruf/Hobby oder als was sie das auch immer sehen selbstbestimmt nachgehen können. Jede andere Annahme würde mich abschrecken.

          Ansonsten finde ich Fer hat es schon gut formuliert.
          Zitat von fer Beitrag anzeigen

          Welche neuen Pflichten kommen denn auf mich als Gast zu? Außer den selbstverständlichen: sei freundlich, benimm dich, und vergiss nicht zu bezahlen?
          Zuletzt geändert von Toronar; 02.05.2017, 19:09.

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          • #6
            Guten Morgen Toronare,

            wir arbeiten jetzt schon an den Vorbereitungen bzgl. der Umsetzung des neuen Gesetzes. Über den Inhalt und den einzelnen Gesetzespunkten kann man drüber streiten und innhaltlich bin ich auch nicht mit allen Punkten einverstanden, aber es nützt nichts: wir setzen es um und werden auch in Zukunft alles dafür tun, dass alle Mädchen sich im NC wohlfühlen und im Team "an einem Strang ziehen".

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            • #7
              Unmittelbare Folge der mit der Neuregelung verbundenen Meldepflicht könnte auch sein, dass einige der Mädels sich aus dem Job zurückziehen, da dass mit Familie oder Beruf nicht zu vereinbaren ist.

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              • #8
                Zitat von Intimmaster Beitrag anzeigen

                Wenn beispielsweise ein Besucher einer Dame merkt oder auch durch persönliches Gespräch den Verdacht hat, dass es sich um eine Zwangsprostituierte handelt, ist dieser verpflichtet dies behördlich zu melden bzw. anzuzeigen. .
                Hallo Admin, Danke für die Info.
                Das Thema Zwangsprostitution ist ein sehr heikles Thema. Für mich ist das einer DER Gründe warum ich nur so respektable Adressen wie das NC aufsuche.
                Ich frage mich nur wie lange es dauert, bis in der Bild der erste Bericht steht, von einem Freier der erpresst wurde weil ihm angeblich was ins Ohr geflüstert wurde, das er nicht gemeldet hat.

                Unmittelbare Folge der mit der Neuregelung verbundenen Meldepflicht könnte auch sein, dass einige der Mädels sich aus dem Job zurückziehen, da dass mit Familie oder Beruf nicht zu vereinbaren ist.
                Hallo Joe, das glaube ich ehr nicht. Vor einer kleinen Ewigkeit gab es den Bockschein schon mal. Und als ich vor mehr als 20 Jahren meine Lehre im KH (einem katholischen dazu) gemacht habe, lief das mit den Nachmittagen für die Avon-Beraterinnen (Barmer KK) wie am Schnürchen.
                Außerdem Frauen, gerade die mit Kindern sind die absoluten Organisationstalente. Ein Behördengang oder Untersuchung mehr alle paar Monate ist wirklich kein Problem.

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                • #9
                  Wenn Kinder, Familie, Arbeitgeber etc. von der Nebentätigkeit nichts wissen und auch nichts wissen sollen, dann können Meldepflichten sogar ein massives Problem werden. Das hat dann mit Organisation gar nichts zu tun. Das Risiko "geoutet" zu werden wird halt um ein vielfaches größer. Aber warten wir es ab.

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                  • #10
                    Zitat von Intimmaster Beitrag anzeigen
                    Ebenfalls wird die Kondompflicht bundesweit (französich ohne gibt es nicht mehr offiziell) eingeführt und sanktioniert.
                    Französich ohne Kondom triff uns - ok, mich - wohl auf Seiten des Gastes am härtesten. Ansonsten gibt es einige "unglückliche" Regelungen, wie die Registierung, auf Seiten der Mädels. Man darf aber auch immer nicht vergessen, dass nicht überall so ordentlich zugeht wie im NC.

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                    • #11
                      Zitat von Joe Beitrag anzeigen
                      Unmittelbare Folge der mit der Neuregelung verbundenen Meldepflicht könnte auch sein, dass einige der Mädels sich aus dem Job zurückziehen, da dass mit Familie oder Beruf nicht zu vereinbaren ist.
                      Hallo Joe,

                      das kann und wird sicherlich auch bei der einen oder anderen so stattfinden.

                      Von behördlicher Seite wird versichert, dass man gesonderten Datenschutz unterliegt, da man sich der Relevanz der Datensätze (Recht auf Vergessen) bewusst ist. Aber wie man weiss, werden dieser von Menschen verwaltet und da hat man schon seine Lebenserfahrung gemacht.
                      Automatisch wird man in Zukunft nach der Anmeldung und Ausstellung einer sogenannten Anmeldebescheinigung an das zuständige Finanzamt (Wohnsitzfinanzamt) und an das Gewerbe- bzw. Ordnungsamt der Gemeinde/Stadt in welcher man arbeiten möchte.
                      Den/Die "Einsatzort(e)" MUSS man auf der Anmeldebeschescheinigung mit angeben.

                      Bei Routineüberrüfungen in der Vergangenheit wurden entsprechend ebenfalls die Daten der anwesenden Mädchen aufgenommen und bisher hatte keine einen persönlichen Nachteil dadurch.

                      Auf Nachfrage wurde mir von exikutiver Seite versichert, dass keine Instution offiziellen Zugriff auf diese Daten haben darf und soll!
                      Dies ist Datenschutzrechtlich (offiziell) ebenfalls im Gesetz geregelt.





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                      • #12
                        Zitat von fer Beitrag anzeigen
                        Hallo Admin, Danke für die Info.
                        Das Thema Zwangsprostitution ist ein sehr heikles Thema. Für mich ist das einer DER Gründe warum ich nur so respektable Adressen wie das NC aufsuche.
                        Ich frage mich nur wie lange es dauert, bis in der Bild der erste Bericht steht, von einem Freier der erpresst wurde weil ihm angeblich was ins Ohr geflüstert wurde, das er nicht gemeldet hat.

                        Unmittelbare Folge der mit der Neuregelung verbundenen Meldepflicht könnte auch sein, dass einige der Mädels sich aus dem Job zurückziehen, da dass mit Familie oder Beruf nicht zu vereinbaren ist.
                        Hallo Joe, das glaube ich ehr nicht. Vor einer kleinen Ewigkeit gab es den Bockschein schon mal. Und als ich vor mehr als 20 Jahren meine Lehre im KH (einem katholischen dazu) gemacht habe, lief das mit den Nachmittagen für die Avon-Beraterinnen (Barmer KK) wie am Schnürchen.
                        Außerdem Frauen, gerade die mit Kindern sind die absoluten Organisationstalente. Ein Behördengang oder Untersuchung mehr alle paar Monate ist wirklich kein Problem.

                        Hallo fer,

                        Hier zählt natürlich auch die Beweislage - die Damen und auch die Betreiber haben hier ebenfalls das Problem, bzgl. Kondompflicht.
                        Für uns als Betreiber ist die Überprüfung, ob dies wirklich so stattfindet -wie vom Gesetzgeber gefordert- schwierig.
                        Der Nachweis bzgl. der Zwangsprostitution ist grundsätzlich sehr schwierig. Wir als Betreiber verlassen uns hier auf die Menschenkenntnis.
                        Ansonsten können wir auch nur "vor den Kopf gucken".

                        Hier hat das Gesetz mit Sicherheit "Ecken und Kanten" und ist Nachbesserungswürdig.
                        Wir sind momentan dabei, das Gesetz soweit wie möglich umzusetzen und alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, welche für uns ab dem 01.07.17 gelten.

                        Bezüglich Gesundheitsamt fordert der Gesetzgeber KEINE ärtzliche Untersuchungspflicht in einem Turnus, sondern ein Aufklärungsgespräch, in welchen unter vier Augen herausgefunden werden soll, ob a.) es sich um eine Zwangsprostituierte handelt und b.) über alle möglichen Erkrankungen, welche das Gewerbe durch die vielen wechselnden Sexualpartner mitsichbringen kann.

                        Die Frauen freuen sich schon alle über diese neue Erkenntnis!

                        Die meisten Frauen bei uns im Haus lassen sich in regelmässigen Abständen ärztlich untersuchen. Dies geschieht rein aus Eigeninteresse!
                        Alle sind sich über die möglichen Risiken bewusst.

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                        • #13
                          Zitat von Humpthy Beitrag anzeigen

                          Französich ohne Kondom triff uns - ok, mich - wohl auf Seiten des Gastes am härtesten. Ansonsten gibt es einige "unglückliche" Regelungen, wie die Registierung, auf Seiten der Mädels. Man darf aber auch immer nicht vergessen, dass nicht überall so ordentlich zugeht wie im NC.
                          Hallo Humpthy,

                          Es gibt einige "unglückliche" Regelungen im Gesetz. An dem Gesetz wirkten Damen und Herren mit, welche keine oder wenig Praxiserfahrung haben -ausser ggf. auf Seiten des Besuchers/Gastes. Meiner Meinung werden hierbei zu wenige Betreiber erhört und mit an dem "Runden Tisch" gebeten, um eventuell praxisnahe Informationen zu erhalten. Aus diesem Grund sind wir seit 01.06.2017 Mitglied im Unternehmerverband der Erotik Gewerbe Deutschland geworden, da ich bei einer Informationsveranstaltung bzgl. des ProstSchuG, den Vorsitzenden kennenlernen durfte und mir die Verbandsarbeit zugesagt hat (www.uegd.de).

                          Fazit für uns:
                          Über das Gesetz kann man streiten und diskutieren - wir (die Mädchen und Betreiber) und auch die Behörden,kommen nicht umher in Zukunft miteinander noch enger zusammen zu arbeiten und das Beste daraus zu machen.
                          Am Gesetz ändern können wir nichts mehr, ob dies auf Dauer in dieser Form Bestand hat, wird sich zeigen.
                          Verbände haben bereits Verfassungsbeschwerde eingereicht.

                          Es bleibt weiterhin spannend!

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                          • #14
                            Hallo Master,

                            vielen Dank für die Beantwortung/Kommentieren der Threasds, Das macht sicher viel Arbeit.

                            Aber die Infos die ich dadurch bekomme sind, zumindest für mich, recht wichtig.

                            Danke

                            Toronar

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                            • #15
                              Hallo in die Runde,

                              Wenn diesbezüglich weitere Fragen bestehen, beantworte ich diese sehr gern.

                              Gruss aus dem NC

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