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  • #31
    Seit dem 01.01.2018 ändert sich insofern nichts gravierendes.

    Alle Mädchen benötigen seit dem 01.01.2018 die sogenannte Anmeldebescheinigung, ohne dürfen sie in keiner Vergnügungs- bzw. Prostitutionsstätte mehr tätig sein.
    Automatisch wird nun auch eine steuerliche Meldung automatisch an das entsprechende Wohnsitz-Finanzamt erfolgen.
    Dieses FA erwatet nun im Folgejahr eine Einkommenssteuererklärung - und das ist auch gut so.

    Der Bundesrechnungshof bzw. die Finanzämter der Bundesländer haben gewissen Vorgaben, welche erfüllt werden sollen.

    Betreiber, welche dieses Steuerthema Ernst nehmen, helfen bei dem "steuerlichen Neuland" aus Sichtweise der Mädchen mit.

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